Datenschutzerklärung
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Markus Bantle Computer
Markus Bantle
Dammstraße 2
72461 Albstadt
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/aufsichtsbehorden/.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.
Server-Log-Dateien
In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Besuchte Seite auf unserer Domain
Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
Browsertyp und Browserversion
Verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
IP-Adresse
Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Warenkauf und Warenversand
Personenbezogene Daten werden nur an Dritte nur übermittelt, sofern eine Notwendigkeit im Rahmen der Vertragsabwicklung besteht. Dritte können beispielsweise Bezahldienstleister oder Logistikunternehmen sein. Eine weitergehende Übermittlung der Daten findet nicht statt bzw. nur dann, wenn Sie dieser ausdrücklich zugestimmt haben.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät speichert. Cookies helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.
Einige Cookies sind “Session-Cookies.” Solche Cookies werden nach Ende Ihrer Browser-Sitzung von selbst gelöscht. Hingegen bleiben andere Cookies auf Ihrem Endgerät bestehen, bis Sie diese selbst löschen. Solche Cookies helfen uns, Sie bei Rückkehr auf unserer Website wiederzuerkennen.
Mit einem modernen Webbrowser können Sie das Setzen von Cookies überwachen, einschränken oder unterbinden. Viele Webbrowser lassen sich so konfigurieren, dass Cookies mit dem Schließen des Programms von selbst gelöscht werden. Die Deaktivierung von Cookies kann eine eingeschränkte Funktionalität unserer Website zur Folge haben.
Das Setzen von Cookies, die zur Ausübung elektronischer Kommunikationsvorgänge wie Emails oder der Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen notwendig sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betreiber dieser Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und reibungslosen Bereitstellung unserer Dienste. Sofern die Setzung anderer Cookies (z.B. für Analyse-Funktionen) erfolgt, werden diese in dieser Datenschutzerklärung separat behandelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Markus Bantle Computer nachfolgend MBC:
§1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die MBC erbringt alle Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MBC.
(2) Die AGB sind auch online auf der Website von MBC unter www.markusbantle.de
jederzeit abrufbar. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen MBC und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schrift- lich vereinbart ist.
(3) Künftige Änderung der AGB von MBC werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.
(4) Anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen MBC und dem Kunden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu deren Zulässigkeit der Schriftform.
§2 Leistungspflichten
(1) Der Umfang der Leistungen von MBC ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag. Des weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
(2) MBC steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
(3) Soweit MBC kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
(4) MBC ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen durch fachkundige Dritte ausführen zu lassen. Die Rechnungsausstellung erfolgt allerdings über MBC.
(5) Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen von MBC. Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden sind von dem für MBC geltenden Fristen in Abzug zu bringen.
(6) Erkennt MBC, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird MBC dies dem Kunden schnellst möglich mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb der angemessenen Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder nicht vorliegender Feinspezifikation oder wegen ihrer Anpassung, vergütet der Kunde an MBC gesondert. Etwaige vereinbarte Termine oder Fristen verlängern sich dementsprechend.
(7) Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Kunde MBC einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. MBC kann die Arbeiten am Projekt einstellen oder unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Bearbeitung der Prüfauftrags benötigt werden oder sich im Falle der Einigung über Änderungen oder Zusatzwünsche deren Ausführung auf die Projektarbeit auswirken kann und diese evtl. überflüssig macht. MBC wird dem Kunden das Prüfergebnis schriftlich und im Falle der Zumutbarkeit auch gleichzeitig die Konditionen, inklusive der zusätzlichen Vergütung, zur Durchführung mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich schriftlich mitteilen, ob er das Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Bei Erteilung eines Prüfauftrages verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen dementsprechend.
(8) Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze von MBC unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeitaufwandes, es sei denn, es wurde eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen.
(9) Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. MBC ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen, Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und MBC unverzüglich zuzustellen. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weitern Leistungen.
(10) Das von MBC konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
(11) Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Leistungsrechnungen durch den Kunden räumt MBC, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, dem Kunden an der von MBC erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch MBC durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn die ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von MBC entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf das Produkt im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne die Zustimmung von MBC erfolgen.
§3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat MBC unverzüglich jede Änderung seines persönlichen Namens und/ oder seines Firmennamens, seines Wohn- und Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail Adresse, jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge, seiner Rechtsform und -im Fall des Lastschriftverfahrens- seiner Bankverbindung mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist MBC nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
(2) Der Kunde sichert MBC zu, dass das an MBC übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich MBC von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter oder wegen eines Verstoßes dagegen frei.
(3) Der Kunde wird MBC die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt MBC gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.
(4) Der Kunde wird die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder MBC hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations-, und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.
(5) Der Kunde wird MBC bei der Fehlerfeststellung und Fehlerbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers ergeben.
(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens MBC nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht MBC zuzurechnen, wird der Kunde MBC den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
(7) Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Feinspezifikation oder wegen derer Anpassung vergütet der Kunde MBC gesondert. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Kunde MBC einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. Auf ein hierauf erstelltes Leistungsangebot wird der Kunde unverzüglich mitteilen, ob er damit einverstanden ist. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(8) Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen kann nur mit Zustimmung von MBC auf Dritte übertragen werden. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Ist schriftlich vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Leistung von MBC auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
(9) Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Auch pornographische/erotische Inhalte dürfen die Leistungen nicht enthalten. MBC ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. MBC behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
§4 Vertragsangebot, Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch MBC oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
(2) Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werde, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, monatliche Zwischenrechnungen erstellt.
(3) Bei Festpreisaufträgen, deren Umfang 5000,- € übersteigt, erstellt MBC, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine Rechnung i.H.v. 25% des Auftragswertes nach Vertragsabschluss. Nach Projektschluss werden die restlichen 75% in Rechnung gestellt.
(4) Der Kunde trägt außerdem (soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde):
-Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter von MBC im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand in Rechnung gestellt.
Kosten für An- und Abreise der Mitarbeiter von MBC zum Projektort. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem Mitarbeiter einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Nebenkosten wie Datenträger, Kopien, Porti, DFÜ-Übertragungskosten usw.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
(6) Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren und Rechnungstellung
(7) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist MBC vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MBC berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen - ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung. MBC ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug ist.
(8) Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, ist MBC berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-€ zu berechnen.
(9) Im Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit stehen MBC die Recht gem. §321 BGB zu. Insbesondere ist MBC berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
(10) Der Kunde hat MBC unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
§6 Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass zwischen MBC und dem Kunden ein über das durch die AGB vereinbarte Nutzungsrecht hinausgehendes Recht für den Kunden schriftlich vereinbart wurde:
(1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die MBC aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden MBC die folgenden Sicherheiten gewährt, die MBC auf Verlangen nach Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
(2) Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MBC. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets nur für MBC als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von MBC durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MBC übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von MBC unentgeltlich. Software, an der MBC Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an MBC ab. MBC ermächtigt ihn widerruflich, die an MBC abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von MBC hinweisen und MBC unverzüglich benachrichtigen, damit MBC seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MBC die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten der Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist MBC berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
§7 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit
(1) Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch MBC eine Datensicherung durchzuführen. Während oder nach der Erbringung unserer geschuldeten Leistung ist der Kunde bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen in maschinenlesbaren Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
(2) Sämtliche vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden von MBC gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(3) MBC verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie , soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
(4) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MBC. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/ Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
(5) MBC und der Kunde stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
§8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
(1) Gegen Ansprüche von MBC kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(2) Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten im Verzug ist, kann MBC bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(3) Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von MBC oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Post AG, deutschen Telekom AG, 1&1 IONOS SE hat MBC nicht zu vertreten und berechtigt MBC ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(4) Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von MBC oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von MBC zu vertreten sind, wird MBC unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
§9 Haftung
(1) Für Schäden haftet MBC nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist (bei Verletzung von Körper, Leben oder der Gesundheit gilt die Haftung für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzung). Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (oder bei Verletzung von Körper, Leben oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit), jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bei Verletzung von Körper, Leben oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, auch für Datenverluste, entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden.
Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung auf den typischer Weise bei diesen Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Fall voraus, dass der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.
(2) Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter von MBC.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) oder arglistigen Täuschungen gegenüber MBC begründet werden.
§10 Gewährleistung
(1) MBC übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfrei Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
(2) In Gewährleistungsfällen hat MBC wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von MBC die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(3) Gewährleistungsansprüche sind MBC in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. MBC kann seine Nachbesserungsbehandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
§11 Schlussbestimmungen, Sonstiges
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von MBC, derzeit 72461 Albstadt, Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen MBC und dem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Albstadt. Das gilt bei anderen als den in Satz 1 genannten Personen auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungsbereich der ZPO hat oder sein Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
(3) Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit MBC geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MBC.
(5) Vertragssprache ist deutsch.
(6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.